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Asbest

Asbest ist ein gesundheitsgefährdender Baustoff, der lange Jahre in Unkenntnis seiner gefährlichen Eigenschaften im Baubereich eingesetzt wurde.
Bei unsachgemäßem Umgang können Asbestfasern freigesetzt werden und in die Atemluft gelangen. Beim Einatmen in die Lunge sind schwerste Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs möglich.

Asbest darf nach der Chemikalien - Verbotsverordnung bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit asbesthaltigen Produkten, die heute im wesentlichen nur noch bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten anfallen, und deren ordnungsgemäße Abfallentsorgung.
Asbest wird als Sonderabfall grundsätzlich zu den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen gerechnet.

Es wir unterschieden zwischen:

Schwach gebundener und größere Mengen fest gebundener Asbest müssen über zugelassene Transporteure als Sonderabfall der HIM GmbH (Hessische Industriemüll GmbH) angedient werden.

Stark gebundenes Asbest - was wird angenommen?

Asbestzementabfälle (ASN 31412) und stark gebundene Asbestabfälle (ASN 31436):

Annahmebedinungen zur Sammlung von Asbestkleinmengen auf dem Wertstoffhof Taunusstein-Orlen

Annahme bis zur einem Maximalvolumen von 0,5 cbm

Die Maximalgröße beträgt 80cm x 80cm x 100cm und das maximale Gewicht von 50 kg.

Einfüllen in gut verschließbaren Kunststoffgewebesäcken (Big-Bags, Platten-Big-Bags) unter Anleitung unseres Personals.

Der Betriebsanweisung zur Sammlung von Asbest-Kleinmengen ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Big Bags sind mit dem Asbest-Warnaufkleber (Achtung enthält Asbest) gekennzeichnet.