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Der "Gelbe Sack"

Um die Flut der Verpackungen einzudämmen, hat die Bundesregierung im Juni 1991 die Verpackungsverordnung für Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen erlassen. Aufgrund dieser Vorgaben haben Handel, Industrie und private Institutionen die "Duale System Deutschland GmbH" (DSD) gegründet. Zur Finanzierung wurde der "Grüne Punkt" für Verkaufsverpackungen eingeführt. Mit dem "Gelben Sack" entsorgt dieses rein privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen die sog. Leichtfraktionen: Verpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen .

Das "Duale System Deutschland" sammelt im Rheingau-Taunus-Kreis über seine Vertragspartner Verkaufsverpackungen mit dem sog. "Grünen Punkt". Am Anfang jedes Jahres wird im Untertaunus von dem jeweiligen Entsorgungsunternehmen eine ausreichende Menge "Gelber Säcke" an alle Haushalte ausgeliefert. Zusätzlich werden in einigen Rathäusern und allen Wertstoffhöfen im Untertaunus gelbe Säcke ausgegeben.

In den "Gelben Sack" gehören

Nicht in den gelben Sack gehören:

Art des AbfallsEntsorgungsweg
Papier Altpapiertonne
Pappe Altpapiertonne
Glas Glascontainer
Restmüll Restmülltonne
Bioabfälle wie Essensreste, Gras, Äste Biotonne
Textilien Altkleidercontainer, Restmüll
Schuhe Restmüll, caritative Sammlungen
Spielzeug Restmüll, verschenken
Putzeimer Restmüll
Batterien Rückgabe Händler / Wertstoffhof
Lebensmittel Biotonne
Elektrokleingeräte Wertstoffhöfe