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Grünschnitt und Gartenabfälle

Gartenabfälle fallen in jedem Garten an und sind in der Regel kompostierbar bzw. verrotten. Hierzu zählen Äste und Zweige, Heckenschnitt, Gehölzschnitt, Abraum von den Beeten, Pflanzenreste, Krautreste , Baumstämme, Laub u.a.

Wohin mit den Gartenabfällen?

Mulchen - Schreddern - Kompostieren in Eigenarbeit

Machen Sie sich unabhängig von eventuell überfüllten Sammelstellen oder der Biotonne und verarbeiten Sie Ihre Gartenabfälle selbst zu eigenem Kompost. Arbeitsanleitungen hierzu gibt es beim EAW. Den Gehölzschnitt, die Äste und Zweige können Sie schreddern und als Mulch zur Bodenbedeckung verwenden. Die Komposter gibt es günstig auf unseren Wertstoffhöfen.

Biotonne

Die Biotonne können Sie formlos schriftlich oder über den Online-Service beim EAW bestellen.

Gartenabfallsammelstellen

Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es rund 140 Sammelstellen für Grünschnitt. Nahezu in jedem Ort gibt es mindestens eine, an der aus privaten Hausgärten bis zu 1 m³ pro Tag kostenfrei angeliefert werden darf. Der Grünschnitt wird in der Kompostierungsanlage Taunusstein-Orlen zu Kompost verarbeitet; im Rheingau wird der Grünschnitt geschreddert und dann zur Verwertung an die Winzer abgegeben. Der Service frei zugänglicher Grünschnittsammelstellen ist sehr selten in Deutschland und teuer und wird über Ihre Müllgebühren finanziert.

Die Sammelstellen dürfen nicht von gewerblichen Anlieferern benutzt werden. Privatpersonen dürfen die Boxen pro Anlieferungstag mit maximal 1 m³  Grünschnitt befüllen. Ansonsten würden Grundstücke mit geringem Gartenanteil die Grünabfälle von großen Gärten oder aus dem gewerblichen Bereich mitfinanzieren. Größere Mengen und Grünschnitt aus gewerblicher Tätigkeit sind direkt zur Kompostierungsanlage des Kreises in Taunusstein-Orlen zu bringen.

Was darf in die Grünschnittbox / Grünschnittsammelstelle?

Äste und Zweige
Abraum von Beeten
Baumschnitt, Heckenschnitt
Pflanzenreste, Krautreste
Gehölzschnitt, Strauchschnitt
Laub
Baumstämme bis 15 cm im Durchmesser und kürzer als 2 m

Was darf nicht in die Grünschnittbox?

Art des AbfallsEntsorgungsweg
Haarein kleinen Mengen Biotonne, sonst Restmülltonne
Heu, Stroh, Mistlandwirtschaftliche Verwertung
Hobelspäne unbehandelt, HolzwolleBiotonne oder Eigenkompostierung
ErdeWertstoffhöfe
Katzenstreu, TierstreuRestmülltonne
KehrrichtRestmülltonne
kompostierbare Küchenabfälle (wie Obstschalen, Kartoffelschalen, Kaffeesatz, Eierschalen)Biotonne oder Eigenkompostierung
KorkenWertstoffhöfe
faules ObstBiotonne oder Eigenkompostierung
Rasenschnitt, GrasschnittBiotonne oder Eigenkompostierung
WurzelstöckeWertstoffhöfe in Orlen , Idstein und Oestrich-Winkel
TierkadaverTierkörperbeseitigungsanlage Sandersmühle
ZitrusfrüchteBiotonne oder Eigenkompostierung

Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeldverfahren (siehe auch Ordnungswidrigkeiten)

Warum darf Rasenschnitt, Grasschnitt, verrottbares Tierstreu, kompostierbarer Küchenabfall u.ä. nicht in die Grünschnittsammelstellen gegeben werden?

Die Grünschnittboxen werden wöchentlich, bei Bedarf auch öfter geleert. Gerade in der Sommerzeit können leicht verrottbare und frei lagernde Bioabfälle in kürzester Zeit zu starken Geruchsproblemen und damit zu Belästigungen der Umgebung führen.
Auch auf unserer Kompostierungsanlage in Taunusstein-Orlen dürfen wir aus diesem Grund derartige Abfälle nicht verarbeiten.

Bitte legen Sie keine Transportbehälter, Plastiksäcke, Blumentöpfe, Wertstoffe und sonstige Abfälle an den Sammelstellen ab.