Die Grünschnittsammelstellen dürfen zur Vermeidung von Belästigungen nur werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr genutzt werden.
Anlieferungen durch Gewerbetriebe und Anlieferungen von außerhalb des Kreises sind verboten und werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt!
Bei Überfüllungen benutzen Sie bitte die nächste Gartenabfallsammelstelle. Keinesfalls dürfen überfüllte Sammelstellen noch zusätzlich belastet werden.
Verwertung von Gartenabfällen aus dem gewerblichen Bereich und in Mengen größer als 1 m³:
Auf der Kompostierungsanlage in Taunusstein-Orlen und auf den Wertstoffhöfen in Idstein Heftricher Straße , Rüdesheim, Geisenheim, Eltville und Oestrich-Winkel werden Garten- abfälle und Grünschnitt in großen Mengen und aus dem gewerblichen Bereich aus dem Rheingau-Taunus-Kreis angenommen. In Geisenheim und Eltville ist die Annahme aufgrund des geringen Platzangebots begrenzt.
Gartenabfälle fallen in jedem Garten an und sind in der Regel kompostierbar bzw. verrotten. Hierzu zählen Äste und Zweige, Heckenschnitt, Gehölzschnitt, Abraum von den Beeten, Pflanzenreste, Krautreste , Baumstämme, Laub u.a.
Machen Sie sich unabhängig von eventuell überfüllten Sammelstellen oder der Biotonne und verarbeiten Sie Ihre Gartenabfälle selbst zu eigenem Kompost. Arbeitsanleitungen hierzu gibt es beim EAW. Den Gehölzschnitt, die Äste und Zweige können Sie schreddern und als Mulch zur Bodenbedeckung verwenden. Die Komposter gibt es günstig auf unseren Wertstoffhöfen.
Die Biotonne können Sie formlos schriftlich oder über den Online-Service beim EAW bestellen.
Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es rund 140 Sammelstellen für Grünschnitt. Nahezu in jedem Ort gibt es mindestens eine, an der aus privaten Hausgärten bis zu 1 m³ pro Tag kostenfrei angeliefert werden darf. Der Grünschnitt wird in der Kompostierungsanlage Taunusstein-Orlen zu Kompost verarbeitet; im Rheingau wird der Grünschnitt geschreddert und dann zur Verwertung an die Winzer abgegeben. Der Service frei zugänglicher Grünschnittsammelstellen ist sehr selten in Deutschland und teuer und wird über Ihre Müllgebühren finanziert.
Die Sammelstellen dürfen nicht von gewerblichen Anlieferern benutzt werden. Privatpersonen dürfen die Boxen pro Anlieferungstag mit maximal 1 m³ Grünschnitt befüllen. Ansonsten würden Grundstücke mit geringem Gartenanteil die Grünabfälle von großen Gärten oder aus dem gewerblichen Bereich mitfinanzieren. Größere Mengen und Grünschnitt aus gewerblicher Tätigkeit sind direkt zur Kompostierungsanlage des Kreises in Taunusstein-Orlen zu bringen.
| Äste und Zweige |
| Abraum von Beeten |
| Baumschnitt, Heckenschnitt |
| Pflanzenreste, Krautreste |
| Gehölzschnitt, Strauchschnitt |
| Laub |
| Baumstämme bis 15 cm im Durchmesser und kürzer als 2 m |
| Art des Abfalls | Entsorgungsweg |
|---|---|
| Haare | in kleinen Mengen Biotonne, sonst Restmülltonne |
| Heu, Stroh, Mist | landwirtschaftliche Verwertung |
| Hobelspäne unbehandelt, Holzwolle | Biotonne oder Eigenkompostierung |
| Erde | Wertstoffhöfe |
| Katzenstreu, Tierstreu | Restmülltonne |
| Kehrricht | Restmülltonne |
| kompostierbare Küchenabfälle (wie Obstschalen, Kartoffelschalen, Kaffeesatz, Eierschalen) | Biotonne oder Eigenkompostierung |
| Korken | Wertstoffhöfe |
| faules Obst | Biotonne oder Eigenkompostierung |
| Rasenschnitt, Grasschnitt | Biotonne oder Eigenkompostierung |
| Wurzelstöcke | Wertstoffhöfe in Orlen , Idstein und Oestrich-Winkel |
| Tierkadaver | Tierkörperbeseitigungsanlage Sandersmühle |
| Zitrusfrüchte | Biotonne oder Eigenkompostierung |
Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeldverfahren (siehe auch Ordnungswidrigkeiten)
Die Grünschnittboxen werden wöchentlich, bei Bedarf auch öfter geleert. Gerade in der Sommerzeit können leicht verrottbare und frei lagernde Bioabfälle in kürzester Zeit zu starken Geruchsproblemen und damit zu Belästigungen der Umgebung führen.
Auch auf unserer Kompostierungsanlage in Taunusstein-Orlen dürfen wir aus diesem Grund derartige Abfälle nicht verarbeiten.
Bitte legen Sie keine Transportbehälter, Plastiksäcke, Blumentöpfe, Wertstoffe und sonstige Abfälle an den Sammelstellen ab.