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Die "graue Tonne"

Restabfälle sind die in Haushalten und auf Wohngrundstücken anfallenden und in zugelassenen Abfallbehältern zu sammelnden feste Abfallstoffe, sofern sie nicht der stofflichen Verwertung zugeführt werden müssen (§ 32 Abs. 1 der Abfallwirtschaftsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises).

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück an die im Holsystem betriebene Abfalleinsammlung anzuschließen, wenn dieses Grundstück bewohnt wird oder hierauf aus anderen Gründen Abfälle anfallen (§ 36 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung).

In die Restmülltonne gehören z.B.:

Nicht in den Restmüll gehören: