Elektrokleingeräte, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren können Sie kostenfrei auf unseren Wertstoffhöfen abgeben.
Altmedikamente werden von vielen Apotheken zurückgenommen.
Batterien nimmt der Handel zurück. Die Verkaufsstellen sind verpflichtet verbrauchte Batterien zurückzunehmen.
Restabfälle sind die in Haushalten und auf Wohngrundstücken anfallenden und in zugelassenen Abfallbehältern zu sammelnden feste Abfallstoffe, sofern sie nicht der stofflichen Verwertung zugeführt werden müssen (§ 32 Abs. 1 der Abfallwirtschaftsatzung des Rheingau-Taunus-Kreises).
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück an die im Holsystem betriebene Abfalleinsammlung anzuschließen, wenn dieses Grundstück bewohnt wird oder hierauf aus anderen Gründen Abfälle anfallen (§ 36 Abs. 1 der Abfallwirtschaftssatzung).