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Sperrmüll

Sperrmüll

Als Sperrmüll werden Abfallstoffe bezeichnet, die so groß bzw. sperrig sind, dass sie nicht in die Restmülltonne passen.
Prinzipiell gehören zum Sperrmüll Gegenstände, die man auch bei einem Umzug mitnehmen würde. Sämtliche Baustellenabfälle wie Bauschutt, Isoliermaterialien, Bauholz, Wandverkleidungen, Türen und Fenster sowie alle Sonderabfälle sind von der Sperrmüllsammlung ausgeschlossen ! Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Reifen, Grünschnitt, Wurzelholz und Rodungsabfälle
sowie Elektrokleingeräte gehören ebenfalls nicht zum Sperrmüll !
Benutzen Sie in diesen Fällen unsere Wertstoffhöfe.

So funktioniert die Sperrmüllsammlung:

Sperrige Abfälle müssen zur Abholung angemeldet werden, da die verschiedenen Abfallarten Restsperrmüll, Möbelholz, Altmetall mit verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt und anschließend verwertet werden. Nur der nicht verwertbare Restsperrmüll wird deponiert.  Die Sperrmüllsammlung wird aus der Grundgebühr der Abfallentsorgung finanziert. Es wird für diesen Service keine gesonderte Gebühr erhoben.

Der Sperrmüll ist am Abholtag bis 7 Uhr morgens deutlich sichtbar und nach Abfallarten getrennt am Rande des Gehwegs bzw. der Straße bereitzustellen.
Es können pro Termin insgesamt bis zu 5 m³ Sperrmüll bereitgestellt werden.
Die Abfälle dürfen die maximale Größe von 2,50m x 1,50m x 1,20m und das maximale Gewicht von 75 kg nicht überschreiten.

Es werden ausschließlich sperrige Abfälle mitgenommen, die aufgrund ihrer Größe und Ihres Gewichts nicht in die Restmülltonne passen.

In den beiden Kreisteilen gibt es unterschiedliche Sammelsysteme für Sperrmüll:

Kreisteil Untertaunus

Kreisteil Rheingau

Bei der Sperrmüllsammlung  werden die Abfallarten Restsperrmüll, Möbelholz und Altmetall eingesammelt. Baustellen- und Renovierungsabfälle sowie Autoteile sind von der Entsorgung ausgeschlossen.