Gefäße mit gefährlichen Inhalten

Schad­stoff­haltige Abfälle

Gefährliche Abfälle sind nicht nur ein Problem der Industrie. Auch in Privat­haushalten und im Klein­gewerbe fallen nicht zu unter­schätzende Mengen schad­stoff­haltiger Abfälle an. Viele kleine Helfer im Haushalt, in der Hobby­werkstatt, im Büro oder für das Auto enthalten giftige Substanzen und dürfen nicht in die Rest­müll­tonne oder in den Abfluss gegeben werden.

Schadstoffe – Kleine Menge, große Wirkung

Schad­stoff­haltige Abfälle werden gesondert vom Restmüll und den Wertstoffen durch das Schad­stoff­mobil eingesammelt. Die Sammlungs­termine und -orte sind auch im Abfall­kalender vermerkt. Wann das Schad­stoff­mobil das nächste Mal in Ihre Nähe kommt können Sie außerdem hier sehen. 

Die umwelt­gefährdenden Abfälle müssen am Schad­stoff­mobil dem Fachpersonal übergeben werden und dürfen nicht unbeaufsichtigt im öffent­lichen Raum abgestellt werden. Diese Abfälle werden in einer speziellen Sonder­abfall­verbrennungs­anlage bei hohen Temperaturen beseitigt.

Hinweise über die Giftigkeit und Gefährlichkeit der Inhalts­stoffe geben folgende Symbole auf den Ver­packungen der Produkte:

Gefahrstoffsymbole

Artikel mit diesen Symbolen bringen ein Gefährdungs­potential mit sich und verlangen einen besonders sorgsamen Umgang. Reste dieser Artikel sind Sonder­abfall und müssen fachgerecht über die Schadstoff­sammlung entsorgt werden.

Beachten Sie, dass mit diesen Gefahren­symbolen nicht alle schad­stoff­haltigen Produkte gekenn­zeichnet sind und diese dennoch über die Schadstoff­sammlung entsorgt werden müssen.

    • Viele Haus­halts­chemikalien sind schadstoffhaltig und sollten so weit möglich vermieden werden. Für einige der „chemischen Keulen" gibt es brauchbare und wirkungsvolle Alternati­ven.
    • Achten Sie auf das Umwelt­zeichen „Blauer Engel". Damit werden Produkte ausgezeichnet, die im Vergleich zu anderen Produkten mit demselben Gebrauchs­zweck besonders umwelt­freundlich sind. Farben und Lacke gibt es auch ohne schädliche Lösemittel.
    • Giftige Holz­schutz­mittel sind im Innen­bereich überflüssig. Wenn im Außen­bereich nicht auf behandelte Hölzer verzichtet werden kann, sollten druck­imprägnierte Hölzer gewählt werden
    • Aggressive Reinigungs­mittel enthalten oft Salz-, Schwefel- oder Ameisen­säure in hohen Konzen­trationen. Auch mit Scheuer­pulver, Schmier- oder Flüssig­seife, Essig, Spiritus und Spülmittel wird in der Regel alles sauber.
    • Fleckentferner, die chlorierte Kohlen­wasser­stoffe enthalten, können oft durch umwelt­freundlichere Hausmittel ersetzt werden.
    • Ätzende Abfluss­reiniger werden überflüssig, wenn keine festen Stoffe in die Toilette oder Wasch­becken gegeben werden. Oft hilft bei Rohr­ver­stopfung eine mechanische Reinigung des Abflusses.
    • Statt Batterien können auch wieder­aufladbare Akkus benutzt werden. Um Batterien oder Akkus ganz zu vermeiden, sollten elektrische Geräte im Haus immer über das Stromnetz betrieben werden.
    • Giftige Pflanzen­schutz- und Schädlings­bekämpfungs­mittel sind im Garten meist unnötig. Durch Misch­kulturen und bio­logischen Pflanzen­schutz wie natürliche Spritz­brühen und mechanische Methoden können Nutz- und Zier­pflanzen geschützt werden.
  • Im Schad­stoff­mobil sortiert und analysiert geschultes Fachpersonal die abgegebenen Abfälle nach Stoffgruppen. Die Sonder­abfälle werden anschließend der Verwertung beziehungsweise einer fachgerechten Entsorgung zugeführt.

    Für private Haushalte ist die Abgabe kostenlos. Pro Anlieferung können bis zu 100 Kilogramm in maximal 20-Liter-Behältern abgegeben werden. Flüssigkeiten müssen in dicht schließenden Behältern abgegeben werden.

    Gewerb­licher Sonder­abfall kann nur angenommen werden, wenn die Jahresmenge 500 Kilogramm nicht übersteigt. Die Annahme von gewerblichem Sonder­abfall ist gebühren­pflichtig. Die Gebühr pro Kilogramm gewerb­lichen Sonder­abfalls beträgt 4,60 €.
    Größere Mengen müssen über einen zugelassenen Entsorger oder direkt über die Hessische Industriemüll (HIM) entsorgt werden .

  • Zum Beispiel: 

    • Autoreinigungs- und -pflegemittel
    • Abbeizmittel
    • Batterien, Auto­batterien
    • Bremsflüssigkeit
    • Desinfektions­mittel
    • Foto­chemikalien
    • Feuer­löscher
    • Fette und Wachse
    • Fleckentferner, Bleichmittel
    • Flüssige Farben und Lacke (außer Wandfarbe!)
    • Frostschutzmittel
    • Haushaltsreiniger wie Sanitärreiniger, Kalkentferner, Backofenreiniger, Abflußreiniger
    • Holz­schutz­mittel
    • Imprägniermittel
    • Klebemittel, Härter
    • Laborchemikalien
    • Lösemittel wie Verdünner, Pinselreiniger, Spiritus sowie damit ver­schmutzte Lappen usw.
    • Medikamente
    • Ölver­schmutzte Abfälle wie Ölkanister, Putzlappen und Ölfilter
    • PCB-haltige Klein­kondensatoren
    • Pflanzen­schutz- und Schädlings­bekämpfungs­mittel, Pinselreiniger, Terpentin, PU-Schäume
    • Rostschutzmittel, Entroster
    • Säuren und Laugen
    • Spraydosen mit Inhalt, nicht entleert
    • Spachtelmassen, Kitt
    • Quecksilberhaltige Thermometer und Schalter

    Nicht angenommen werden:

    • Asbest
    • Autoreifen und -teile
    • getrocknete Lacke
    • entleerte Behälter mit dem grünen Punkt
    • entleerte Spraydosen mit dem grünen Punkt
    • infektiöse Abfälle
    • Munition, Sprengstoff, radioaktive Abfälle
    • Wandfarbe (Dispersions­farbe)
  • Alle Sammeltermine der Schadstoff­sammlung im Rheingau-Taunus-Kreis finden Sie hier.

Wissens­wertes


Die nächsten Termine des Schad­stoff­mobils

Sortierhilfe Haushalts­abfälle und Schadstoffe