Temperaturen unter 0°C behindern nicht nur den morgendlichen Start ins Büro.Während man sich so nach und nach an das Freikratzen der Autoscheiben gewöhnt hat, wird bei der Befüllung der Müllgefäße häufig keine Rücksicht auf die Witterungsbedingungen genommen.
Dabei sollten bei niedrigen Temperaturen die Mülltonnen mit besonderer Sorgfalt befüllt werden. Ansonsten können feuchte Bioabfälle in den Tonnen festfrieren, was eine (vollständige) Entleerung oftmals unmöglich macht. Festgefrorenen Abfälle mühevoll aus den Tonnen herauszulösen ist nicht Aufgabe des Abfuhrpersonals.
Durch eine den Witterungsbedingungen angepaßte Befüllung und Bereitstellung der Tonnen kann das Festfrieren der Abfälle weitgehend vermieden werden.
Deshalb bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe: Legen Sie vor dem Befüllen der Biotonne zerknülltes Zeitungspapier oder alte Eierkartons aus Pappe auf den Boden. Küchenabfälle, Essensreste und Obstschalen sollten gut mit Zeitungspapier eingeschlagen werden. Achten Sie darauf, dass der Inhalt der Tonnen locker ist und reibungslos geleert werden kann.
Ist trotz aller Bemühungen Ihre Biotonne nicht zu leeren, kann der anfallende Bioabfall in Papiersäcken oder Pappkartons bei der nächsten Leerung zur Biotonne gestellt werden.
Weitere Fragen beantwortet das Abfallberatungsteam des EAW unter der Telefonnummer: 06124/ 510 493 oder –495.
Reuther
Betriebsleiter
Medikamente aus Privathaushalten, die das Verfallsdatum überschritten haben, oder aus anderen Gründen nicht mehr benötigt werden, können im Rheingau-Taunus-Kreis kostenlos bei der mobilen Sonderabfall-Kleinmengensammlung abgegeben werden. Die genauen Termine und Öffnungszeiten des Schadstoffmobils sind Ihrem aktuellen Abfallkalender zu entnehmen.
Gegen eine Gebühr von 4,60 / kg ist auch die Abgabe der Altmedikamente von Apotheken beim Schadstoffmobil möglich. Da Apotheken meist größere Mengen anliefern, ist eine Anlieferung vorher beim EAW anzumelden.
Bis Mitte des Jahres 2009 war eine kostenlose Abgabe der Altmedikamente in den meisten Apotheken möglich, da diese einem kostenlosen Rücknahmesystem für Altmedikamente angeschlossen waren. Mit einer Änderung der Verpackungsverordnung wurde dieses System jedoch eingestellt, sodass eine verlässliche Rücknahme der Altmedikamente durch Apotheken nicht mehr gewährleistet werden kann. Einige Apotheken bieten eine Rücknahme jedoch weiterhin als kostenlose Serviceleistung an. Der EAW empfiehlt daher zunächst bei Ihrer Apotheke anzufragen, ob eine Rücknahmemöglichkeit für Altmedikamente besteht.
Die Medikamente sollten in der Originalverpackung (Glasflasche, Blister) zur Entsorgung abgegeben werden. Beipackzettel und Schachteln gehören ins Altpapier. Leere Glasflaschen werden, farblich sortiert, über die Glascontainer entsorgt.
Um den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt zu vermeiden ist eine korrekte Entsorgung von Altmedikamenten zwingend notwendig. So ist eine Entsorgung der Altmedikamente über die Restmülltonne in unserem Kreis nicht zulässig, da der Restabfall nicht verbrannt, sondern zunächst mechanisch-biologisch vorbehandelt und anschließend deponiert wird. Ebenso gehören nicht mehr benötigte Präparate auf keinen Fall in den Abfluss oder die Toilette, wo sie in das Abwassersystem gelangen. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass einige Arzneimittelwirkstoffe in Kläranlagen nicht vollständig abgebaut werden. Somit können sie mit dem Abwasser in Bäche und Flüsse gelangen und diese belasten und verschmutzen.
Durch einen verantwortungsbewussten und umweltgerechten Umgang mit Altmedikamenten wird sichergestellt, dass korrekt entsorgte Medikamente gefahrlos gelagert und darüber hinaus sicher in einer Müllverbrennungsanlage entsorgt werden.
Reuther
Betriebsleiter
Wussten Sie schon, dass Energiesparlampen kleine Leuchtstoffröhren sind? Sie sind beide so genannte Gasentladungslampen und funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Die Lampen enthalten geringe Mengen an Quecksilber und dürfen daher nicht über den Restmüll entsorgt werden. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt seit 2006 die getrennte Erfassung von Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. Der Betriebsleiter Reuther des EAW informiert, dass Energiesparlampen, ebenso wie die Leuchtstoffröhren, an den meisten Wertstoffhöfen im Rheingau-Taunus-Kreis kostenfrei abgegeben werden können.
Folgende Wertstoffhöfe nehmen die Gasentladungslampen an: Aarbergen-Kettenbach, Eltville, Geisenheim, Heidenrod-Egenroth, Idstein, Idstein-Wörsdorf, Lorch, Niedernhausen, Oestrich, Schlangenbad-Bärstadt und Taunusstein-Orlen. Unter www.eaw-rheingau-taunus.de finden Sie die Öffnungszeiten und die genauen Standorte der Wertstoffhöfe. Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne die Abfallberatung des EAW unter der Telefonnummer: 06124 / 510-495 oder -493.
Reuther
Betriebsleiter