Elektrogeräte im Container

Elektro­geräte­sammlung

Elektro­groß­geräte wie Wasch­maschinen und Kühl­schränke werden – ähnlich wie der häusliche Sperrmüll – nach Anmeldung mit einem Sammelfahrzeug vor Ihrer Haustür abgeholt.
Elektro­kleingeräte, vom Mobiltelefon bis zum Küchenmixer, können Sie an vielen Verkaufs­stellen für Elektro­geräte und kostenfrei auf unseren Wertstoff­höfen abgeben.

Anmeldung von Elektro­groß­geräten

Die Elektro­groß­geräte­sammlung wird von unserem Vertrags­partner koordiniert.

Für  alle Städte und Gemeinden im Unter­taunus sowie im Rheingau  ist  dafür die Firma K&R Umwelt zuständig, Telefon: 06124 606999-1.

Eine Anmeldung  (Rheingau und Unter­taunus) kann auch über das Anmelde­portal der Fa. K&R erfolgen.

Portal Elektro­groß­geräte­annmeldung 

Zu den Elektro­groß­geräten  gehören alle Geräte, die ein "Kantenmaß" über 50 cm besitzen, also groß und sperrig sind.
Die Elektro­geräte­sammlung wird aus der Grundgebühr der Abfall­entsorgung finanziert. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

  • Die Geräte müssen am Abholtag bis 7 Uhr morgens deutlich sichtbar am Rande des Gehwegs bzw. der Straße bereit­stehen.
  • Es können pro Termin insgesamt bis zu 5 Großgeräte bereit­gestellt werden.
     
  • Sonderregelung "Side by Side Kühlgeräte":
    Die Bereit­stellung muss auf dem Bürgersteig erfolgen. Dieser darf nicht zugeparkt sein, damit mit dem Kühlschrank auf der Sackkarre, keine weiten Strecken zurückgelegt werden müssen. Sollte die Bordsteinhöhe höher sein als üblich, wäre eine Bereit­stellung an einer anderen Stelle mit niedrigem Bordstein nötig. Eine Info dazu kann von dem Anwohner in der Anmeldung hinterlegt werden. (z.B. steht bei Hausnummer 7) Ist kein Bürgersteig vorhanden muss der Kühlschrank auf der Straße bereit­gestellt werden. Auch ist zu beachten den Kühlschrank nicht in einem Gefälle abzustellen. Durch das hohe Gewicht sind die Geräte auf ungeradem Grund nicht gefahrlos händelbar. Die Kühl­schränke müssen aufrecht und frei zugänglich bereitstehen. Auf der Seite liegende Kühl­schränke können nicht mitgenommen werden.
     
  • Die Geräte dürfen die maximale Größe von 2,50 m x 1,50 m x 1,20 m nicht über­schreiten.

Gewerb­liche Großgeräte (Großkopierer, Kühltheken, stationäre Maschinen, etc.) werden nicht abgeholt. Diese können auf unseren Wertstoff­höfen in Orlen oder Idstein angeliefert werden.


Nacht­speicher­öfen können nur auf dem Wertstoff­hof in Taunusstein Orlen, staubdicht und transport­fähig verpackt, angeliefert werden.

Elektro­kleingeräte

Diese können nicht angemeldet werden und werden auch nicht mitgenommen.

Benutzen Sie in diesen Fällen unsere Wert­stoff­höfe oder geben Sie diese an den Verkaufs­stellen für Elektro­geräte zurück.

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