Elektro­geräte­sammlung

Elektro­groß­geräte wie Wasch­maschinen und Kühl­schränke werden – ähnlich wie der häusliche Sperrmüll – nach Anmeldung mit einem Sammelfahrzeug vor Ihrer Haustür abgeholt.
Elektro­kleingeräte, vom Mobiltelefon bis zum Küchenmixer, können Sie an vielen Verkaufs­stellen für Elektro­geräte und kostenfrei auf unseren Wertstoff­höfen abgeben.

Anmeldung von Elektro­groß­geräten

Die Elektro­groß­geräte­sammlung wird von unserem Vertrags­partner koordiniert.

Für  alle Städte und Gemeinden im Unter­taunus sowie im Rheingau  ist  dafür die Firma K&R Umwelt zuständig, Telefon: 06124 606999-1.

Eine Anmeldung  (Rheingau und Unter­taunus) kann auch über das Anmelde­portal der Fa. K&R erfolgen.

Portal Elektro­groß­geräte­annmeldung 

Zu den Elektro­groß­geräten  gehören alle Geräte, die ein "Kantenmaß" über 50 cm besitzen, also groß und sperrig sind.
Die Elektro­geräte­sammlung wird aus der Grundgebühr der Abfall­entsorgung finanziert. Zusätzliche Kosten fallen nicht an.

  • Die Geräte müssen am Abholtag bis 7 Uhr morgens deutlich sichtbar am Rande des Gehwegs bzw. der Straße bereit­stehen.
  • Es können pro Termin insgesamt bis zu 5 Großgeräte bereit­gestellt werden.
  • Die Geräte dürfen die maximale Größe von 2,50 m x 1,50 m x 1,20 m und das maximale Gewicht von 70 kg nicht über­schreiten.

Gewerb­liche Großgeräte (Großkopierer, Kühltheken, stationäre Maschinen, etc.) werden nicht abgeholt. Diese können auf unseren Wertstoff­höfen in Orlen oder Idstein angeliefert werden.
Nacht­speicher­öfen können nur auf dem Wertstoff­hof in Taunusstein Orlen, staubdicht und transport­fähig verpackt, angeliefert werden.

Elektro­kleingeräte

Diese können nicht angemeldet werden und werden auch nicht mitgenommen.

Benutzen Sie in diesen Fällen unsere Wert­stoff­höfe oder geben Sie diese an den Verkaufs­stellen für Elektro­geräte zurück.

Sortierhilfe Hausabfälle