Restmülltonnen

Restmüll

Restabfälle sind die Abfälle die bei der Wertstoffsortierung übrig bleiben, also nicht verwertet werden können und keine Schadstoffe enthalten. Klassische Restabfälle sind Hygiene­artikel wie Einwegtaschentücher, Windeln, etc.

„Die Graue Tonne“

Jeder Eigentümer eines bewohnten Grundstücks oder eines Grundstücks auf dem aus anderen Gründen nicht verwertbare Abfälle anfallen, ist ver­pflichtet sich der kommunalen Abfall­einsammlung anzu­schließen. Die Rest­müll­tonnen gibt es in ver­schiedenen Größen und sind mit einem Microchip versehen, mit dem die Anzahl der Ent­leerungen festgestellt wird.

Über die "grauen" Rest­müll­tonnen wird die Grundgebühr der Abfall­entsorgung erhoben mit der viele Zusatzleistungen finanziert werden (Sperrmüll, Sonder­abfallsammlung, Grün­schnitt­boxen etc. etc.)

Weitere Infos finden Sie unter  der Rubrik "Abfall­sammlung und Gebühren".

    • Zigaretten­kippen
    • Asche
    • Staub­sauger­beutel
    • Windeln
    • Hygiene­papiere wie benutzte Papier­taschen­tücher, Monats­binden
    • ver­schmutztes Papier
    • Tapeten­reste
    • zer­brochenes Porzellan und Keramik (kleine Mengen!)
    • zer­schlissene Textilien und Schuhe
    • Haus­halts­gegenstände aus Kunststoff
    • eingetrocknete Reste von Wandfarbe
    • Spielzeug
    • Leder­taschen
    • Straßen­kehricht
    • Glühbirnen
    • Sonder­abfälle wie Chemikalien, Verdünnung, flüssige Lacke und Lasuren
    • Papier, Pappe
    • Glas­flaschen
    • Verpackungs­materialen aus Kunststoff oder Verbund­stoffen (z.B. Milch­kartons)
    • Bioabfälle wie Essensreste, Küchen­abfälle
    • Grün­abfälle wie Gras, Äste, Laub, Zweige
    • Elektro­kleingeräte
    • Energie­spar­lampen
    • Leucht­stoff­röhren (Gas­entladungs­lampen)
    • Batterien
    • Medikamente

Wichtig