„Die Graue Tonne“
Jeder Eigentümer eines bewohnten Grundstücks oder eines Grundstücks auf dem aus anderen Gründen nicht verwertbare Abfälle anfallen, ist verpflichtet sich der kommunalen Abfalleinsammlung anzuschließen. Die Restmülltonnen gibt es in verschiedenen Größen und sind mit einem Microchip versehen, mit dem die Anzahl der Entleerungen festgestellt wird.
Über die "grauen" Restmülltonnen wird die Grundgebühr der Abfallentsorgung erhoben mit der viele Zusatzleistungen finanziert werden (Sperrmüll, Sonderabfallsammlung, Grünschnittboxen etc. etc.)
Weitere Infos finden Sie unter der Rubrik "Abfallsammlung und Gebühren".
- Zigarettenkippen
- Asche
- Staubsaugerbeutel
- Windeln
- Hygienepapiere wie benutzte Papiertaschentücher, Monatsbinden
- verschmutztes Papier
- Tapetenreste
- zerbrochenes Porzellan und Keramik (kleine Mengen!)
- zerschlissene Textilien und Schuhe
- Haushaltsgegenstände aus Kunststoff
- eingetrocknete Reste von Wandfarbe
- Spielzeug
- Ledertaschen
- Straßenkehricht
- Glühbirnen
- Sonderabfälle wie Chemikalien, Verdünnung, flüssige Lacke und Lasuren
- Papier, Pappe
- Glasflaschen
- Verpackungsmaterialen aus Kunststoff oder Verbundstoffen (z.B. Milchkartons)
- Bioabfälle wie Essensreste, Küchenabfälle
- Grünabfälle wie Gras, Äste, Laub, Zweige
- Elektrokleingeräte
- Energiesparlampen
- Leuchtstoffröhren (Gasentladungslampen)
- Batterien
- Medikamente
Wichtig
Bitte stellen Sie Ihre Restmülltonne gut sichtbar am Straßenrand zur Entleerung bereit.
Es werden von der Müllabfuhr keine Tonnen geleert die auf Privatgrundstücken, in Höfen oder Einfahrten stehen!