Abgelaufene Medikamente und Ver­packungen richtig entsorgen

So ist eine Entsorgung der Altmedikamente über die Rest­müll­tonne im Rheingau- Taunus- Kreis nicht zulässig, da der Restabfall nicht verbrannt, sondern zunächst mechanisch-biologisch vorbehandelt und anschließend deponiert wird. Auch dürfen Reste von Arzneimitteln auf keinen Fall in der Toilette oder in der Spüle entsorgt werden.

Restbestände von Medikamenten aus Privat­haushalten, können im Rheingau-Taunus-Kreis kostenlos am Schad­stoff­mobil abgegeben werden. Die genauen Termine sind Ihrem aktuellen Abfall­kalender zu entnehmen

Einige Apotheken bieten eine Rücknahme als kostenlose Serviceleistung an. Es empfiehlt sich bei Ihrer Apotheke anzufragen, ob eine Rücknahmemöglichkeit für Altmedikamente besteht.

Korrekte Entsorgung von Medikamentenverpackungen

Richtig entsorgt, können viele Ver­packungen von Arzneimitteln recycelt werden. Grundsätzlich gilt für ihre korrekte Entsorgung die einfache Grundregel für richtige Mülltrennung: In die Gelbe Tonne gehören alle leeren Ver­packungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Das sind zum Beispiel Ver­packungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech oder Verbundmaterialien. Papier, Pappe und Karton werden im Altpapier, leere Einweg- Glas­verpackungen sortiert nach Farben in Glas­containern gesammelt.

Weitere Fragen zum Thema Altmedikamente beantwortet gerne die Abfall­beratung des EAW unter Tel.: 06124 / 510 - 493 oder - 495.

 

 

 

Michael Heil

Betriebsleiter

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