Anlieferung an Grünschnittsammelstellen

Anlieferung an Grünschnittsammelstellen
Zum bevorstehenden Rückschnitt Ihrer Sträucher im Garten, möchten wir nochmals an die Einhaltung der Benutzungsordnung der Grünschnittsammelstelle erinnern:
An den Grünschnittsammelstellen des Rheingau-Taunus-Kreises dürfen nur Gartenabfälle von Privatgrundstücken, die an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind, abgeladen werden. Die tägliche Grünschnittmenge ist auf 1 m³ begrenzt. Anlieferungen von Gewerbetreibenden sind grundsätzlich untersagt.
Die Sammelstellen dürfen von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr befüllt werden. Ein Abladen von Grünschnitt zu anderen Zeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, ist unzulässig.
Wir bitten um Beachtung!