Anlieferung an Grün­schnitt­sammelstellen

Schild Günschnittbox

Anlieferung an Grün­schnitt­sammelstellen

Zum bevorstehenden Rückschnitt Ihrer Sträucher im Garten, möchten wir nochmals an die Einhaltung der Benutzungsordnung der Grün­schnitt­sammel­stelle erinnern:

An den Grün­schnitt­sammelstellen des Rheingau-Taunus-Kreises dürfen nur Garten­abfälle von Privat­grund­stücken, die an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind, abgeladen werden. Die tägliche Grün­schnittmenge ist auf 1 m³ begrenzt. Anlieferungen von Gewerbe­treibenden sind grundsätzlich untersagt.

Die Sammel­stellen dürfen von Montag bis Samstag zwischen 7:00 und 20:00 Uhr befüllt werden. Ein Abladen von Grün­schnitt zu anderen Zeiten, ins­besondere an Sonn- und Feiertagen, ist unzulässig.

Wir bitten um Beachtung!

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