Der EAW informiert zur Sperr­müll­sammlung

Der EAW informiert zur Sperr­müll­sammlung

Der Eigen­betrieb Abfall­wirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis (EAW) erinnert alle Bürgerinnen und Bürger an die korrekte Bereit­stellung von Sperrmüll zur Abholung.

Um einen reibungslosen Ablauf der Sperr­müll­sammlung zu gewährleisten und die Arbeit der Entsorgungsdienste zu unterstützen, wird auf folgende Punkte besonders hingewiesen:

Sperrmüll gehört in den öffent­lichen Raum!

Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll gut sichtbar am Straßenrand oder falls dies nicht möglich ist nach Absprache mit den Entsorgungs­unternehmen auf einer ent­sprechenden Stelle/Platz im öffentlich Verkehrsraum bereit, der für die Sammelfahrzeuge gut erreichbar ist.

Möbel und andere sperrige Abfälle, die nicht leicht zugänglich am Grundstückrand abgestellt werden, können aus haftungs- und zugangsrecht­lichen Gründen nicht mitgenommen werden.

Trennung von Möbelholz und sonstigem Sperrmüll!

Die Sperr­müll­sammlung erfolgt mit ver­schiedenen Fahrzeugen für Holz-Sperrmüll oder Rest-Sperrmüll.

Daher soll Holz-Sperrmüll – wie Schränke, Regale oder Tische – getrennt vom restlichen Sperrmüll bereit­gestellt werden.

Diese einfache Maßnahme erleichtert die Sortierung und verbessert die Recyclingquote.

Die genaue Terminvergabe für die Sperrmüllabholung erfolgt wie gewohnt nach Anmeldung über das Kundenportal des EAW oder telefonisch bei den Entsorgungs­unternehmen direkt.

Für den Unter­taunus: K+R Umwelt GmbH - ☎ [06124 – 606 999 1]

Für den Rheingau: Knetten­brech + Gurdulic - ☎ [0611 – 696 483]

Bitte beachten Sie die Vorlaufzeit und stellen Sie den Sperrmüll erst am Vorabend des Abholtermins frühestens ab 17.00 Uhr und bis spätestens 07:00 am Abfuhrtag bereit.

Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll zählen aus­schließlich sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts nicht in die Rest­müll­tonne passen – zum Beispiel Möbelstücke, Matratzen oder Teppiche. Klein­teiliger Restmüll und Wertstoffe in Kisten oder Säcken werden nicht mitgenommen

Elektro­groß­geräte können Sie separat zur Abholung anmelden. ☎ [06124 – 606 999 1]

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

  • Gegenstände aus Glas (z.B. Fenster)
  • Spiegel (auch fest mit Schranktüren verbaut)
  • Außenholz z.B. Gartenmöbel
  • Zimmertüren oder andere Bau­elemente
  • Bauschutt
  • Farben und Schadstoffe

Diese sind nicht Bestandteil der Sperr­müll­sammlung und müssen gesondert entsorgt werden.

Für weitere Informationen steht die Abfall­beratung des EAW gerne zur Verfügung:

☎ [06124-510-493 oder 510-495]

Ihr EAW

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