EU Richtlinie zur Getrennt­sammlung von Alttextilien

EU Richtlinie zur Getrennt­sammlung von Alttextilien

Die Getrennt­sammlungspflicht für Alttextilien wurde ab dem 01.01.2025 europaweit, für alle Mitgliedsstaaten eingeführt. Der EAW sammelt wie bisher Alttextilien getrennt von anderen Abfällen, damit diese wiederverwendet bzw. recycelt werden können.

Es hat sich bei der Sammlung nichts geändert!

Der Eigen­betrieb Abfall­wirtschaft weißt in diesem Zusammenhang auf die Depotcontainer für Alttextilien hin, die auf unseren Wertstoff­höfen und im gesamten Kreisgebiet stehen. Damit können die Bürgerinnen und Bürger wohnortnah Ihre Alttextilien kostenfrei entsorgen.

Damit erfüllt der Rheingau Taunus Kreis bereits seit Jahren die geforderte Getrennt­sammlungspflicht.

Ihr EAW

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