Information Gebühren­erhöhung 2022

Im Nachgang zur öffent­lichen Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung der Abfall­gebühren­satzung des Rheingau-Taunus-Kreises vom 24. November 2021, unserer Pressemeldung vom 07. Dezember 2021 über die neuen Gebührensätze sowie die am 21. Januar 2022 an die Grund­stücks­eigentümer des Kreisteils Unter­taunus übersendeten Gebühren­bescheide, nachstehend für interessierte Bürgerinnen und Bürger weiterführende Informationen bezüglich der Gebührenanpassung.

In der örtlichen Presse wurde 2020 und 2021 bereits im Vorfeld über die Gründe der Gebührenanpassung der Abfall­gebühren im Rheingau-Taunus-Kreis berichtet.

Im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Rheingau-Taunus-Kreises für das Haushaltsjahr 2021 wurde von der zuständigen Aufsichts­behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, die Genehmigung des Haushalts 2021 mit der Auflage verbunden, eine Gebührenneukalkulation für den Bereich der Abfall­wirtschaft durch­zu­führen.
Die Gebühren wurden von 1995 bis 2021 nicht erhöht und dabei in diesem Zeitraum um insgesamt 90 %, im Rahmen von mehreren Gebührenanpassungen, abgesenkt. Die Gebühren erreichen mit der nun durch­geführten Anpassung das Preisniveau der Gebühren der Abfall­gebühren­satzung vom 01. Januar 2009.

Die Gebührenrückstellungen wurden seit der letzten Gebührensenkung zum Januar 2016 in den Wirtschaftsjahren 2017 bis 2021 voll­ständig aufgebraucht. Die erheblichen Preissteigerungen von Waren und Dienst­leistungen, der Personalkosten sowie der Energiekosten haben auch die Abfall­wirtschaft getroffen und zu einer schnellen Aufzehrung der vorhandenen Rückstellungen beigetragen.

Der Kalkulationszeitraum umfasst den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2025. Aufgrund der durch­geführten Ausschreibungsverfahren und den hierbei geschlossenen Verträgen existiert mittellfristige Planungssicherheit betreffend zukünftiger Kostensteigerungen im genannten Kalkulationszeitraum. Durch die Vertragsgestaltung sowie die langjährigen Partnerschaften mit den Nachbarkommunen, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Rhein-Lahn-Kreis, sind erhebliche Kostensteigerungen, die in den nächsten Jahren drohen, weitestgehend ausgeschaltet.
Unabhängig davon wurden alle plan- und kalkulierbaren Preissteigerungen in der neuen Kalkulation angemessen berücksichtigt. Wir gehen daher vorbehaltlich gesetz­licher Änderungen oder derzeit nicht absehbarer Entwicklungen davon aus, das Gebührenniveau bis zum 31. Dezember 2025 stabil halten zu können.

Die Betriebs­leitung des EAW

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