Keine Anlieferung durch Gewerbebetriebe an den Grün­schnitt­sammelstellen

Keine Anlieferung durch Gewerbebetriebe an den Grün­schnitt­sammelstellen
 

Mehr als 130 öffentliche Grün­schnitt­sammelstellen des Eigen­betrieb Abfall­wirtschaft stehen allen BürgerInnen im Rheingau-Taunus-Kreis zur ortsnahen Entsorgung des anfallenden Grün­schnittes wie Strauch- und Baumschnitt zur Verfügung. Ein komfortables und bürgernahes Sammels­ystem, das gut angenommen wird und umwelt­freundlich ist.

Anlieferungen durch Gewerbebetriebe und von außerhalb des Kreisgebietes sind verboten. Die maximale Menge pro Anlieferungs­tag von Privat­personen beträgt 1 m³.

Leider werden in die Grün­schnitt­boxen immer häufiger auch andere Abfälle entsorgt. Zu beobachten ist, dass Plastik­tüten, Holzpaletten, Kleintierstreu und sogar Zäune in die Grün­schnitt­boxen gegeben werden.

All diese Störstoffe müssen kostenintensiv entfernt werden. Die Grün­schnittsammelboxen stellen einen besonderen Service dar, der andernorts seines Gleichen sucht. Helfen Sie mit die Sammel­stellen sauber und die Kosten für diesen Service möglichst gering zu halten.

Beachten Sie die Hinweisschilder an den Grün­schnitt­boxen für deren sachgemäße Nutzung. Es besteht die Gefahr, dass dieser Service bei unsachgemäßer Nutzung eingestellt werden müsste.

Sollten Sie illegale Müllablagerungen beobachten, bittet der EAW um Mitteilung, wenn möglich mit Foto. Es wird darauf hin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Verursacher zur Verantwortung gezogen.

 

Heil

Betriebsleiter

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