Keine Bio- Plastikbeutel in die Biotonne!
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft EAW weist darauf hin, dass die Verwendung von Plastikbeuteln in der Biotonne im Rheingau-Taunus-Kreis nicht erlaubt ist. Darunter fallen auch die sogenannten biologisch abbaubaren und kompostierbaren Biokunststoffbeutel.
Auch alle anderen abbaubaren Kunststoffprodukte (wie z. B. Cateringgeschirr, Kaffeekapseln, Verpackungen, Tragetaschen etc.) sind grundsätzlich für die Bioabfallverwertung unzulässig.
Plastikbeutel werden bei der Kompostierung unvollständig abgebaut.
Die Nutzung von Papierbeuteln ist erlaubt und dazu ökologisch die bessere Alternative.
Ihr EAW