Keine Bio- Plastik­beutel in die Biotonne!

Der Eigen­betrieb Abfall­wirtschaft EAW weist darauf hin, dass die Verwendung von Plastik­beuteln in der Biotonne im Rheingau-Taunus-Kreis nicht erlaubt ist. Darunter fallen auch die sogenannten biologisch abbaubaren und kompostier­baren Biokunststoffbeutel.

Auch alle anderen abbaubaren Kunststoffprodukte (wie z. B. Cateringgeschirr, Kaffeekapseln, Ver­packungen, Tragetaschen etc.) sind grundsätzlich für die Bioabfallverwertung unzulässig.

Plastik­beutel werden bei der Kompostierung unvoll­ständig abgebaut.

Die Nutzung von Papierbeuteln ist erlaubt und dazu ökologisch die bessere Alternative.

 

Ihr EAW

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