Was gehört in die Altkleidercontainer?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Getrennt­sammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Sie wurde eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können.

„Diese Getrennt­sammlungspflicht sollte von allen Beteiligten mit Weitsicht und Qualitätsbewusstsein umgesetzt werden, um bestehende Sammelstrukturen nicht weiter zu gefährden“, führt auch der Verband Kommunaler Unternehmen e.v. (VKU) aus.

Trotz teils anderslautender Informationen sollen nach wie vor nur Textilien der Alttextiliensammlung zugeführt werden, die entweder noch als Bekleidung weitergenutzt oder einem vorhandenen Recyclingverfahren zugeführt werden können. Es hat sich somit für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Vorjahren wenig geändert!

Stark zer­schlissene oder ver­schmutzte Textilien dürfen nicht in die Sammlungen gegeben werden, da sie generell nicht mehr weiterverwertet werden können.

Was kann nun in die Alttextilsammlungen gegeben werden und was nicht?
In einer Veröffentlichung des Dachverbandes gemeinnütziger Unternehmen die Alttextilien sammeln, „Fairwertung“   findet sich folgende Zusammen­stellung:

Geeignet ist saubere Bekleidung, Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche, Schuhe und Fußbekleidung (paarweise gebündelt), sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke). Auch Heimtextilien wie Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen können in die Alttextilcontainer gegeben werden.

Nicht geeignet sind stark beschädigte Textilien, stark ver­schmutzte Textilien (z. B. stark zerfetzte oder mit Öl, Farbe oder anderen Substanzen ver­schmutzte Kleidung), nasse Textilien, Stoff- und Nähreste sowie zerschnittene Textilien.

Nicht geeignete Textilien können in den Restmüll gegeben werden.

Ebenfalls ungeeignet für die Alttextiliensammlung sind Matratzenbezüge, Matratzen und Schaumstoffe, Teppiche und Teppichböden,  technische Textilien, wie z. B. Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen.
Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen gehören in die Elektro­geräte­sammlung.

Hinweis zur Abgabe:  Bitte geben Sie Ihre Textilien gut verpackt und verschlossen in die Sammelbehälter, damit Verun­reinigungen oder andere Kontaminationen vermieden werden.

Für weitere Fragen steht ihnen das Team der Abfall­beratung des EAW unter den Telefon­nummern 06124 510/493 und -495 gerne zur Verfügung.

Heil
Betriebsleiter

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