Grünschnitt und Gartenabfälle
Gartenabfälle fallen in jedem Garten an und sind in der Regel kompostierbar bzw. verrotten. Hierzu zählen Äste und Zweige, Heckenschnitt, Gehölzschnitt, Abraum von den Beeten, Pflanzenreste, Krautreste , Baumstämme, Laub u.a.
Wohin mit den Gartenabfällen?
- Kompostieren im eigenen Garten in einer Kompostmiete einem Lattenkomposter oder einem Schnellkomposter
- Schreddern und Mulchen
- Biotonne
- Gartenabfallsammelstellen
Mulchen - Schreddern - Kompostieren in Eigenarbeit
Machen Sie sich unabhängig von eventuell überfüllten Sammelstellen oder der Biotonne und verarbeiten Sie Ihre Gartenabfälle selbst zu eigenem Kompost. Arbeitsanleitungen hierzu gibt es beim EAW. Den Gehölzschnitt, die Äste und Zweige können Sie schreddern und als Mulch zur Bodenbedeckung verwenden. Die Komposter gibt es günstig auf unseren Wertstoffhöfen.
Biotonne
Die Biotonne können Sie formlos schriftlich oder über den Online-Service beim EAW bestellen.
Gartenabfallsammelstellen
Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es rund 140 Sammelstellen für Grünschnitt. Nahezu in jedem Ort gibt es mindestens eine, an der aus privaten Hausgärten bis zu 1 m³ pro Tag kostenfrei angeliefert werden darf.
Der Grünschnitt wird in der Kompostierungsanlage Taunusstein-Orlen u.a. zu Kompost und Schreddermaterial verarbeitet; Winzer, Gartenbaubetriebe, Landwirte und Gartenbesitzer zählen zu den Nutzern des erzeugten Materials.
Grünschnittsammelstelle
Der Service frei zugänglicher Grünschnittsammelstellen ist sehr selten in Deutschland und teuer und wird über Ihre Müllgebühren finanziert.
Die Sammelstellen dürfen nicht von gewerblichen Anlieferern benutzt werden. Privatpersonen dürfen die Boxen pro Anlieferungstag mit maximal 1 m³ Grünschnitt befüllen. Ansonsten würden Grundstücke mit geringem Gartenanteil die Grünabfälle von großen Gärten oder aus dem gewerblichen Bereich mitfinanzieren. Größere Mengen und Grünschnitt aus gewerblicher Tätigkeit sind direkt zur Kompostierungsanlage des Kreises in Taunusstein-Orlen zu bringen.
Was darf in die Grünschnittbox / Grünschnittsammelstelle?
- Äste und Zweige
- Abraum von Beeten
- Baumschnitt, Heckenschnitt
- Pflanzenreste, Krautreste
- Gehölzschnitt, Strauchschnitt
- Laub
- Baumstämme bis 15 cm im Durchmesser und kürzer als 2 m
Was darf nicht in die Grünschnittbox?
Art des Abfalls |
Entsorgungsweg |
---|---|
Haare | in kleinen Mengen Biotonne, sonst Restmülltonne |
Heu, Stroh, Mist | landwirtschaftliche Verwertung |
Hobelspäne unbehandelt, Holzwolle | Biotonne oder Eigenkompostierung |
Erde | Wertstoffhöfe |
Katzenstreu, Tierstreu | Restmülltonne |
Kehrricht | Restmülltonne |
kompostierbare Küchenabfälle (wie Obstschalen, Kartoffelschalen, Kaffeesatz, Eierschalen) | Biotonne oder Eigenkompostierung |
Korken | Wertstoffhöfe |
faules Obst | Biotonne oder Eigenkompostierung |
Rasenschnitt, Grasschnitt | Biotonne oder Eigenkompostierung |
Wurzelstöcke | Wertstoffhöfe in Orlen , Idstein und Oestrich-Winkel |
Tierkadaver | Tierkörperbeseitigung: Fa. Süpro & Co GmbH Tel: 06256 8520 |
Zitrusfrüchte | Biotonne oder Eigenkompostierung |
Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeldverfahren (siehe auch Ordnungswidrigkeiten)
Warum darf Rasenschnitt, Grasschnitt, verrottbares Tierstreu, kompostierbarer Küchenabfall u.ä. nicht in die Grünschnittsammelstellen gegeben werden?
Die Grünschnittboxen werden wöchentlich, bei Bedarf auch öfter geleert. Gerade in der Sommerzeit können leicht verrottbare und frei lagernde Bioabfälle in kürzester Zeit zu starken Geruchsproblemen und damit zu Belästigungen der Umgebung führen.
Auch auf unserer Kompostierungsanlage in Taunusstein-Orlen dürfen wir aus diesem Grund derartige Abfälle nicht verarbeiten. Bitte nutzen Sie dafür die Biotonne.
Legen Sie auch keine Transportbehälter, Plastiksäcke, Blumentöpfe, Wertstoffe und sonstige Abfälle an den Sammelstellen ab.