Eingangsbereich Taunusstein-Orlen

Unsere Wert­stoff­höfe

Bitte beachten Sie, dass auf den Wertstoff­höfen nur bargeldlos bezahlt werden kann. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die Wert­stoff­höfe in Oestrich-Winkel und Geisenheim, auf diesen Wertstoff­höfen kann nur "bar" bezahlt werden.

Betriebsordnung unserer Wert­stoff­höfe

Die Betriebsordnung, gültig bei Anlieferung von Wertstoffen auf allen unseren Wertstoff­höfen finden Sie hier.

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