Container Elektrogeräte

Elektro­geräte

Alle alten, nicht mehr gebrauchs­fähigen Elektro­geräte müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden und dürfen nicht über die Rest­müll­tonne entsorgt werden.

Elektro- und Elektronik­geräte

Im Rheingau-Taunus-Kreis werden Elektro­geräte aus privaten Haushalten kostenlos angenommen.
Elektro­groß­geräte werden nach Anmeldung  "vor der Haustür" abgeholt. 

  • Zahlreiche Elektro­geräte wie Fernseher, Tablet, Computer und Mobil­telefone  sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Diese Geräte verlieren sehr schnell ihren Gebrauchs­wert und werden oft noch funktions­tüchtig entsorgt. In Deutschland fallen pro Jahr über 1,8 Millionen Tonnen Elektro- und Elektronik-Altgeräte an.  Elektro­geräte bestehen aus ca. 1000 ver­schiedenen Materialien . Darunter sind wertvolle Rohstoffe, gleich­zeitig aber auch umwelt- und gesundheits­gefährdende Stoffe, z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom.

    Wenn Sie Ihre Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise. Erstens tragen Sie dazu bei, den Schadstoff­gehalt im Restmüll deutlich zu verringern und zweitens helfen Sie, Rohstoffe zu sparen. Für die Her­stellung eines Notebooks (Gewicht 2,7 kg) werden z.B. 429 kg Rohstoffe verbraucht.

    Nach dem Elektro- und Elektronik­geräte­gesetz (ElektroG) müssen alle alten Elektro­geräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Die Erfassung der Altgeräte wird im Rheingau-Taunus-Kreis vom EAW durch­geführt. Auch größere Verkaufstellen von Elektro­geräten nehmen Altgeräte an.  Die getrennte Erfassung ist für Geräte aus privaten Haushalten kostenlos. Gewerb­liche oder private Abfall­sammler sind nicht berechtigt Elektro­geräte abzuholen oder auszu­schlachten. 

    Die Geräte­hersteller sind ver­pflichtet, die gesam­melten Geräte zurück­zunehmen, nach dem Stand der Technik zu behandeln und zu verwerten.

    Achtung besondere Vor­schriften für Nacht­speicher­öfen!

    Bitte informieren Sie sich hier.

  • 1. Elektro-Großgeräte:
    Elektro-Großgeräte (ab 50 cm Kantenlänge) aus privaten Haushaltungen können zur kosten­losen Abholung angemeldet werden.
    Die maximale Anzahl pro Anmeldung und Termin beträgt 5 Großgeräte.

    Anmeldung für den Unter­taunus und den Rheingau:
    Telefon: 06124 – 606 9991 oder Portal Elektro­groß­geräte­sammlung

    Elektro-Großgeräte können zusätzlich auch an drei Sammel­stellen im Kreis kostenlos abgegeben werden:

    Wertstoff­hof in Taunusstein-Orlen  
    Wertstoff­hof in Idstein
    Wertstoff­hof in Eltville

    Karte Wert­stoff­höfe

    2. Elektro-Klein­geräte

    Elektro-Klein­geräte, (kleiner 50 cm Kantenlänge) und auch Energie­spar­lampen, Neonröhren, Akkus, Batterien etc. können kostenlos auf den meisten Wertstoff­höfen des EAW abgegeben werden.

    Elektro-Klein­geräte werden im Gegensatz zu den Groß­geräten nicht abgeholt, sondern müssen selbst zu den Sammel­stellen (Wertstoff­höfen) gebracht werden.

  • Es werden alle Elektro­geräte aus privaten Haushalten angenommen bzw. eingesammelt, die mit Strom, Batterie oder Akku betrieben werden. Ausgenommen sind davon nur schad­stoff­haltige Nachspeicheröfen
    Gewerb­liche Großgeräte wie Kühltheken, Großkopierer, Röntgengeräte, Dreh-oder Fräsmaschinen etc. werden von uns nicht abgeholt!

    Elektro-Großgeräte (ab 50 cm), z.B.

    • Backöfen
    • Bild­schirme
    • Computer
    • Drucker
    • Dunst­abzugs­hauben
    • Elektro­grill
    • Elektroherde
    • Fernseh­geräte
    • Foto­kopierer (Tischgeräte)
    • Gefrier­schränke
    • Geld­spiel­automaten
    • Geschirr­spüler
    • Heizgeräte
    • Klimageräte
    • Kühl­schränke
    • Mikro­wellen­geräte
    • Rasenmäher (elektr.)
    • Solarien
    • Sonnenbänke
    • Ventila­toren
    • Wäsche­schleudern
    • Wäsche­trockner
    • Wasch­maschinen
    • usw.

    Elektro-Klein­geräte (kleiner 50 cm), z.B:

    • Anruf­beantworter
    • Armband­uhren
    • Bohr­maschinen
    • Bügeleisen
    • CD-Player
    • Pro­jektoren
    • DVD-Player
    • Eierkocher
    • Eisen­bahnen
    • Fahrrad­computer
    • Friteusen (ohne Fett)
    • Haar­trockner
    • Headsets, Ohrhörer
    • Heizdecken
    • Kaffee­maschinen
    • Laptops
    • Elektro­messer
    • Mobil­telefone
    • Näh­maschinen
    • Notebooks
    • Radiogeräte
    • Rasier­apparate
    • Rauchmelder
    • Rührgeräte
    • Staubsauger
    • Telefon
    • Toaster
    • Kameras aller Art
    • Spielekonsolen
    • Waagen
    • Wecker
    • Zahnbürsten
    • W-Lan Router
    • usw.
  • Folgende Geräte fallen nicht unter das Elektro­geräte­gesetz:

    • implan­tierte und infektiöse Medizin­produkte
    • Blut­zucker­messgerät
    • Autoradio
    • Freisprech­anlage aus KFZ
    • ortsfeste industrielle Groß­werk­zeuge
    • ortsfeste Lüftung- und Klima­anlage
    • Warm­wasser­gerät (fest eingebaut)
    • Waffen, Munition und Kriegs­material