Radlader vor Kompostmiete

Grün­schnitt und Garten­abfälle

Garten­abfälle fallen in jedem Garten an und sind in der Regel kompostierbar bzw. verrotten. Hierzu zählen Äste und Zweige, Hecken­schnitt, Gehölz­schnitt, Abraum von den Beeten, Pflanzen­reste, Krautreste , Baumstämme, Laub, u.a.

    • Nutzung einer Biotonne
    • Nutzung der öffent­lichen Garten­abfall­sammel­stellen
    • Kompostie­ren im eigenen Garten in einer Kompost­miete einem Latten­komposter oder einem Schnell­komposter
    • Schreddern des Materials und Mulchen auf eigenen Flächen
  • Die Biotonne gehört zur Grund­ausstattung jedes bewohnten Grundstücks. Mittels dieser kann auch Rasen­schnitt entsorgt werden.
    Biotonnen können Sie formlos schrift­lich oder über den Online-Service beim EAW bestellen.

  • Blick auf eine Grünschnittbox
    Grün­schnitt­sammel­stelle

    Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es rund 140 Sammel­stellen für Garten­abfälle. Somit gibt es nahezu in jedem Ort mindestens eine sog. "Grün­schnitt­box", an die bis zu 1 m³  pro Tag, Grün­schnitt aus privaten Hausgärten kostenfrei angeliefert werden darf. Eine Übersicht aller Grün­schnitt­boxen finden Sie hier.

    Der Grün­schnitt wird in den Kompostierungs­anlagen Taunusstein-Orlen und Heidenrod Kemel  u.a. zu Kompost und Schredder­material verarbeitet; Winzer, Garten­bau­betriebe, Landwirte und auch private Garten­besitzer zählen zu den Nutzern des erzeugten Materials. Ein Teil des Materials (Grobanteil) wird in Heidenrod Kemel  im Bio­masse­kraft­werk der Firma Kopp-Umwelt zur nachhaltigen Energieerzeugung eingesetzt. 

    Der Service frei zugäng­licher Grün­schnitt­sammelstellen wird über Ihre Abfall­gebühren finanziert.

    Die Sammel­stellen dürfen darum nicht von gewerb­lichen Anlieferern, Garten- und Landschafts­bau­betrieben oder auch kreisfremden Anlieferern benutzt werden. Privat­personen dürfen die Boxen pro Anlieferungs­tag mit maximal 1 m³  Grün­schnitt befüllen. Größere Mengen und Grün­schnitt aus gewerb­licher Tätigkeit sind direkt zur Kompostierungs­anlage des Kreises in Taunusstein-Orlen zu bringen.

    • Äste und Zweige
    • Abraum von Beeten
    • Baumschnitt, Hecken­schnitt
    • Pflanzen­reste, Krautreste
    • Gehölz­schnitt, Strauch­schnitt
    • Laub
    • Baumstämme bis 15 cm im Durchmesser und kürzer als 2 m
  • Art des Abfalls

    Entsorgungs­weg

    Rasen­schnitt Biotonne, Eigen­kompostierung, Mulchen 
    Haare in kleinen Mengen Biotonne, sonst Rest­müll­tonne
    Heu, Stroh, Mist land­wirtschaftliche Verwertung
    Hobelspäne unbehandelt, Holzwolle Biotonne oder Eigen­kompostierung
    Erde Wert­stoff­höfe
    Katzenstreu, Tierstreu Rest­müll­tonne
    Kehrricht Rest­müll­tonne
    kompostier­bare Küchen­abfälle (wie Obstschalen, Kartoffel­schalen, Kaffeesatz, Eierschalen) Biotonne oder Eigen­kompostierung
    Korken Wert­stoff­höfe
    faules Obst Biotonne oder Eigen­kompostierung
    Rasen­schnitt, Gras­schnitt Biotonne oder Eigen­kompostierung
    Wurzel­stöcke Wert­stoff­höfe in Orlen , Idstein und Oestrich-Winkel
    Tierkadaver Tier­körper­beseitigung: Fa. Süpro & Co GmbH Tel: 06256 8520
    Zitrus­früchte Biotonne oder Eigen­kompostierung

    Bei Zuwider­handlung droht ein Bußgeld­verfahren (siehe auch Ordnungs­widrigkeiten) 

  • Die Grün­schnitt­boxen werden wöchentlich, bei Bedarf auch öfter geleert.
    Gerade in der Sommerzeit können leicht verrottbare, verdichtet lagernde Bioabfälle, im Besonderen größere Mengen frischer Rasen­schnitt, in kürzester Zeit zu starken Geruchs­problemen, fauligen Sickerwässern und anderen Belästi­gungen der Umgebung führen.

    Auch auf unserer Kompostierungs­anlage in Taunusstein-Orlen dürfen wir aus diesem Grund derartige Abfälle nicht ver­arbeiten.
    Bitte nutzen Sie dafür die Biotonne. Diese wird im Sommerhalbjahr wöchentlich geleert.

    Legen Sie auch keine Transport­behälter, Plastik­säcke, Blumentöpfe, Wertstoffe und sonstige Abfälle an den Sammel­stellen ab.

  • Machen Sie sich unabhängig von Fahrten und Transporten zu  Sammel­stellen oder von der Biotonne. Verarbeiten Sie Ihre Garten­abfälle selbst zu eigenem Kompost.

    Arbeits­anleitungen hierzu finden Sie hier!

    Den Gehölz­schnitt, die Äste und Zweige können Sie auch einfach schreddern und als Mulch zur Boden­bedeckung verwenden. Damit verbessern Sie das Bodenleben und schützen ihren Boden vor Aust­rocknung.

Hier finden Sie unsere Grün­schnitt­boxen

Ordnungs­widrigkeiten

Bitte beachten Sie:

Sie verhalten sich ordnungswidrig, wenn Sie auf den öffent­lichen Grün­schnitt­sammelstellen:

  • größere Mengen als 1 m³ am Tag anliefern
  • gewerbliche oder unzulässige Garten­abfälle oder andere Abfälle und Wertstoffe ablagern
  • Garten­abfälle von außerhalb des Landkreises anliefern
  • eine überfüllte Sammelstelle zusätzlich beladen

Bei Zuwider­handlungen und Verstößen gegen die Benutzungsordnung und Satzung leitet der EAW ein Bußgeld­verfahren ein.